Mitgliedschaft
Formen der Mitgliedschaft
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| Anwärterschaft: |
Der Mitgliedschaft geht in der Regel eine Anwärterschaft auf Mitgliedschaft voraus, die ein Jahr dauert. Im Ausnahmefall kann diese durch den Vorstand des Vereins ausgelassen bzw. abgekürzt werden. |
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Mitgliedschaft: |
Als aktives Mitglied hat man das Recht, über die Belange des Vereins in einer Mitgliederversammlung mit seinem Stimmrecht mit abzustimmen. Zu den Pflichten eines aktiven Mitglieds gehört es, an den Versammlungen teilzunehmen und sich im Rahmen des Vereins sozial zu engagieren. |
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Fördermitgliedschaft: |
Fördermitglieder zahlen in der Regel Mitgliederbeiträge und haben kein Stimmrecht. Sie fördern den Verein durch gemeinnützige, ehrenamtliche Arbeit, durch Spenden oder Sonderzuwendungen. |
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Ehrenmitgliedschaft: |
Für besondere Verdienste um den ZGW Schweiz kann eine Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. |
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